MONTGELAS
Montgelas wurde als Sohn des in bayerischen Diensten
stehenden Generals Baron Janus Garnerin von Montgelas aus savoyardischem
(französischem) Adelsgeschlecht und der Gräfin Ursula
von Trauner (aus Landshut) geboren.
Nach Schulausbildung in Nancy und Studium an der Universität
Strasbourg schloss er an der Universität Ingolstadt sein Jurastudium ab und wurde 1777
kurbayerischer Hofrat.
Montgelas war überzeugt von der Vorstellung eines starken und straff organisierten Staates, in dem die Ideen der Aufklärung und der Französischen Revolution verwirklicht werden sollten: Die Gleichheit der Menschen im Staat.
Wegen seiner Mitgliedschaft im Illuminatenorden
fiel er bei Kurfürst Karl Theodor in Ungnade und musste 1785
nach Pfalz-Zweibrücken fliehen.
In Zweibrücken traf er auf den Kurfürsten Maximilian IV. Joseph, den er dann auch in sein Ansbacher Exil begleitete. In dieser Ansbacher Zeit entstand 1796 das "Ansbacher
Mémoire".
Das Konzept
der hier formulierten Reformpolitik stand zwar unter de Eindruck
der Französischen Revolution, war aber doch unabhängig
vom unmittelbaren französischen Einfluss. Montgelas'
Grundorientierung war vom Rationalismus und vom Geist der Aufklärung
geprägt.
Mit dem Einzug des Kurfürsten in München 1799 ihn ernannte dieser zum Minister für Auswärtige Geschäfte, gleichzeitig - ab 1903 - zum Finanzminister und ab 1806 zum Innenminister.
Mit der Dienstpragmatik von 1805 führte Montgelas ein modernes
öffentlich-rechtliches Beamtenrecht auf der Grundlage des Befähigungsprinzips
ein, das auch für andere deutsche Staaten Vorbildwirkung entfaltete.
Durch feste Besoldung, Pension und Witwenrenten wurde der Status
des Staatsdieners abgesichert.
Montgelas setzte durch Vollzug des Reichsdeputationshauptschlusses von
1803 im gesamten bayerischen Gebiet mit zum Teil drastischen Mitteln
die Säkularisation und Mediatisierung durch. Den Bauern auf
den säkularisierten Klostergütern und den Staatsdomänen
wurde das Recht zur Ablösung grundherrschaftlicher Bindungen
eingeräumt. Das neue Staatsgebiet unterzog er einer zentralistischen
Verwaltungs- und Justizreform, die die alten Kollegialbehörden
durch Direktorialbehörden ersetzte. Nach dem Zusammenbruch
des alten Reichs wurde 1808 die landständische Verfassung aufgehoben
und damit die alleinige Souveränität des Staates nach
innen durchgesetzt.
Durch sein taktisches Bündnis mit Napoleon im
Jahr 1805 konnte er für Bayern die Erhebung des bayerischen
Kürfürsten zum König und bedeutende Gebietsgewinne
im Frieden von Preßburg erreichen.
Das (ab 1806) bayerische Königreich wurde in der Folge einheitlich
in Kreise und Landgerichte eingeteilt. Die Patrimonialgerichtsbarkeit
blieb bestehen, doch wurde sie als Ausfluss der Staatsgewalt deklariert.
Ebenso erfolgte eine Vereinheitlichung von Gewichten, Maßen
und Währungen sowie die Beseitigung aller Binnenzollbeschränkungen.
Im Zuge einer neuen Steuergesetzgebung initiierte Montgelas die
erste landesweite Vermessung und Katastrierung Bayerns. Die Einführung
der Pockenschutzimpfung, der Wehrpflicht und die Durchsetzung der
Schulpflicht fallen ebenfalls in die Amtszeit von Montgelas.
Protestanten und Katholiken wurden im Toleranzedikt von 1803 einander
gleichgestellt. Diese Bestimmung brach nicht nur die vormalige ausschließliche
Katholizität Altbayerns, sondern sicherte umgekehrt auch in
den bayerischen Erwerbungsgebieten mit bisher protestantischem Bürgerrecht
(z.B. in der Reichsstadt Nürnberg) den Katholiken entsprechende
Gleichstellung. Die Stellung der Juden wurde verbessert, wenngleich
eine diskriminierende Matrikelpraxis bestehen blieb.
1808 wurde eine Verfassung erlassen, die Freiheits- und Gleichheitsrechte
gewährte und nicht zuletzt den König nur mehr als bloßes
Staatsorgan definierte. Der Monarch musste die Verfassung beeiden
und war damit dieser unterworfen.
Durch den Schwenk auf die Seite der Gegner Napoleons im Vertrag
von Ried 1813 konnte Bayern seine Gewinne auf dem Wiener Kongress
1814 zum großen Teil behalten.
1817 wurde Montgelas auf
Drängen seiner Gegner (Kronprinz Ludwig und Feldmarschall Wrede) vom bayerischen König entlassen.
Nach der Niederlage Napoleons und mit der politschen Neuordnung des Reiches im Deutschen Bund mit einem neuen "teutschen" Nationalismus, warf man ihm eine einseitige Ausrichtung nach Frankreich vor.
Er gehörte ab 1818 als Abgeordneter der Kammer der Reichsräte
in Bayern an.
1803 heiratete Montgelas die 20 Jahre jüngere, attraktive Gräfin
Ernestine von Arco (1779–1820), mit der er acht Kinder hatte.
1809 wurde er in den Grafenstand erhoben.
In seinem Privatleben galt der wohlhabende Montgelas als Mann von
Noblesse, der auch die amourösen Abenteuer seiner Ehefrau mit
Haltung hinnahm.
Text: In Anlehnung an Wikipedia, HDBG
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