1945
Dieses Jahr war nicht nur das Ende einer unrühmlichen Ära,
sondern auch ein totaler politscher und gesellschaftliche Neuanfang.
Der Ludwigskanal war an einigen Stellen durch Bombenabwürfe beschädigt,
das Schleusenwärterhaus Schleuse 76 war zerstört, wurde
aber bald darauf wieder neu aufgebaut. Im Bereich Fürth waren
einige Brücken durch die zurückweichende Deutsche Wehrmacht
gesprengt, als hätte man durch diese Massnahmen die Invasionstruppen
aufhalten können. Die Brücken wurden bald nach dem Krieg
wieder instand gesetzt.
Insgesamt befand sich der Kanal somit in einem Zustand, der im Prinzip
einen Neuanfang ermöglicht hätte.
Doch seine Zeit war abgelaufen.
Es gab wichtigere Dinge zu tun: Der Wiederaufbau eines funktionierenden
Wirtschaftslebens, der Wiederaufbau der Städte und die Schaffung
einer schnellen Verkehrs-Infrastruktur (Bahn, Strasse).
Die (wenigen) Beschädigungen des Kanals nahm die oberste Baubehörde
in München im November 1949 zum Anlass, den Kanal als Verkehrsweg
aufzulassen.
Im Versuch, den Krieg zu vergessen, griff man auch die alten Vorkriegsgedanken
- wie die von Prof. Jansen für den nordbayerische Bereich - wieder
auf, und setzte mit dem Vorbild USA voll auf die "schöne
neue Autozeit".
Mit Kriegsende 1945 war zunächst auch das Ende der Wasserstraßenverwaltung gekommen. Da aber die Schifffahrt für die Lösung der Versorgungsprobleme der Bevölkerung dringend gebraucht wurde, waren die Besatzungsmächte bald darauf bedacht, den Verkehr auf den Wasserstraßen wieder in Gang zu bringen.
Durch Erlass des Verwaltunsrates für Verkehr im amerikanischen und britischen Besatzungsgebiet kam es mit Wirkung vom 01.04.1947 am Main zur Errichtung der Wasserstraßendirekion Würzburg mit den Wasserstraßenämtern Frankfurt, Aschaffenburg, Würzburg, Schweinfurt und Nürnberg, während für die Donau eine besondere Wasserstraßendirektion in Regensburg mit den Wasserstraßenämtern Regensburg und Passau gebildet wurde.
Unter der Obhut der Besatzungsmächte wurde eine Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes in Deutschland mit Sitz der Hauptverwaltung der Binnenschifffahrt in Windelsbleiche bei Bielefeld (damalige Zentralinstanz der Wasserstraßenverwaltung) gebildet. Damit wurde der Grundstock zu der heutigen durch das Grundgesetz legalisierten Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gelegt. Die Wasserstraßendirektion beim Staatsministerium des Inneren in München wurde nicht wieder errichtet.
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